Studienplatzvergabe in Medizin teilweise verfassungswidrig

Die Studienplatzvergabe für Medizin ist teilweise verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute morgen entschied, muss die Vergabe künftig anders geregelt werden. Bisher wurde nur durch den Numerus Clausus und damit durch die Abiturnote der Bewerber entschieden, wer einen Platz bekommt. Vor einigen Monaten hatten jedoch zwei Bewerber auf das Fach Humanmedizin in Gelsenkirchen gegen das Verfahren geklagt. Als Alternative könnten neben dem Numerus Clausus bald Eignungsgespräche mit den Bewerbern geführt werden.