Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Am 19. Juli 2022 wurde der §219a "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft", abgeschafft. Der §219a hatte es unter anderem verboten, über legale Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Daher hatten wir auf dieser Seite auf die Aktion "My body, my choice! Informationsfreiheit statt Geheimhaltung" von FragDenStaat hingewiesen. Mit der Abschaffung des Paragraphen kann nun sachlich über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland informiert werden.

In Deutschland kann eine Schwangerschaft chirurgisch oder medikamentös abgebrochen werden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 weiterhin rechtswidrig. Ein Abbruch ist nach bestimmten Bedingungen aber weiter straffrei möglich. Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch planen, benötigen eine sogenannte „Schwangerschaftskonfliktberatung“. Dort erhalten Schwangere die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung für einen Abbruch.

Die Beratungen sind kostenfrei und können unabhängig von Religion, Nationalität, sexueller Orientierung oder Familienstand in Anspruch genommen werden. In den Schwangerschaftskonfliktberatungen erfährst du mehr über den Ablauf der jeweiligen Methode des Abbruchs. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch triffst du selbst.

Allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch (in verschiedenen Sprachen) findest du hier. Eine Übersicht mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Bielefeld und Umgebung durchführen, erhältst du nach einem Beratungsgespräch in den unten genannten Beratungsstellen.

Pro Familia
Stapenhorststr. 5, 33615 Bielefeld
Tel.: 0521 124073
E-Mail: bielefeld@profamilia.de

Diakonie für Bielefeld gGmbH
Paulusstraße 24-26, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521 98892602
E-Mail: schwangerenberatung@diakonie-fuer-bielefeld.de