Sexuelle Belästigung – KSS kritisiert Gesetzeslücke

Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), fordert für Studierende einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung.
In einer Pressemitteilung kritisiert die KSS, dass es in Sachsen aktuell keine rechtliche Möglichkeit für Studierende gebe gegen Täter*innen vorzugehen. Der Grund sei, dass das bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht für Studierende gelte, sondern nur für Beschäftigte im Hochschulbereich.
Schon mehrfach hatte die KSS auf die bestehende Gesetzeslücke aufmerksam gemacht. Die KSS verweist auch auf Studien, die belegen, dass mehr als die Hälfte der Studierenden an Hochschulen schon sexuelle Belästigung erlebt haben.
Der Sächsische Landtag beschäftigt sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema.