Präzedenzurteil gegen Internetstreaming

Über die Nutzung von nicht-lizensierten Internetstreams hat es ein Präzedenzurteil gegeben. Das geht aus einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof hervor, bei dem ein niederländischer Anbieter von Multimedia-Boxen verklagt worden war. Diese Boxen sind in der Lage Inhalte aus dem Internet, wie kostenlose Livestreams, direkt auf das Fernsehgerät zu übertragen. Zusätzlich zu legalen Livestreams waren in diesem Fall jedoch spezielle Programme vorinstalliert, die es ermöglichten nicht-lizensierte und somit illegale Streams zu empfangen. Neben dem Verkaufsstopp verdeutlichte der europäische Gerichtshof zudem, dass Nutzer derartiger Dienste keinen rechtlichen Schutz verdienen würden. Laut dem Urteil ist nun nicht mehr nur die Bereitstellung und Vervielfältigung strafbar, sondern auch die bloße Nutzung derartiger Angebote.