Lehrkräfte dürfen urheberrechtlich geschützte Materialien nutzen

Lehrkräfte können auch in Zukunft urheberrechtlich geschützte Materialien für ihren Unterricht verwenden. Wie das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in einer Pressemitteilung bekannt gibt, besteht auch weiterhin eine sichere Rechtsgrundlage für die Vervielfältigung analoger und digitaler Inhalte für den Unterricht. Dies sei notwendig, damit Lehrkräfte auch in Zukunft ansprechenden und qualitativ hochwertigen Unterricht geben können, so Herbert Püls, Amtschef des Bayerischen Kultusministeriums. Die Vereinbarung wurde unter Zusammenarbeit der Länder erarbeitet und gilt für das gesamte Bundesgebiet.