Bielefelder Studentin darf mündliche Jura- Abschlussprüfung wiederholen
Eine Jurastudentin der Uni Bielefeld darf ihre mündliche Jura- Abschlussprüfung nachholen. Aufgrund eines Kommunikationsproblems machte die Studentin eine zu lange Kaffeepause und wurde deshalb nicht mehr in den Prüfungssaal gelassen. Da die Studentin schon im Drittversuch war, hätte sie die Prüfung nicht noch einmal wiederholen dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bemängelte im Revisionsverfahren die mangelnde Verhältnismäßigkeit des Prüfungsausschlusses der Bielefelder Studentin.