28. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat gestern das 28. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. In Notlagen soll das BAföG mehr Studierenden zur Verfügung gestellt werden und das in Form eines Darlehns. Eine Notlage muss vom deutschen Bundestag festgestellt werden und wird darüber festgelegt, dass auf dem studentischen Arbeitsmarkt deutlich weniger Jobs zur Verfügung stehen.
Der freie Zusammenschluss von Student*innenschaften, das Deutsche Studentenwerk und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisieren, dass die Definition einer Notlage zu eng gefasst ist. Die beiden Verbände und die Gewerkschaft fordern die Notlagen-Definition weiter zu fassen, sodass die Auswirkungen der Inflation und steigende Miet- und Energiekosten berücksichtigt werden, um Studierende zu entlasten.
Hintergrund für das Gesetz sind die Erfahrungen aus der Corona-Krise, in der viele Studierendenjobs weggebrochen waren.