Links auf Seiten mit Urheberrechtsverletzungen jetzt strafbar

Wer einen Link auf eine Seite mit urheberrechtsverletzenden Inhalten setzt, macht sich strafbar. So lautet das Urteil des Landgerichts Hamburg, das damit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs folgt. Bisher galt in Deutschland die Richtlinie, dass ein bloßer Link keine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Durch das Urteil wird sich diese Praxis jetzt wohl ändern. Vorausgegangen war die Klage eines Fotografen gegen den Urheber einer Website, die auf eine Seite verlinkte, auf der Fotos von ihm ohne sein Einverständnis eingebunden waren.
Eine Revision des Urteils ist nicht zu erwarten, da der Beklagte das Urteil bereits akzeptiert hat.