Zulassung zum Medizinstudium wird reformiert

Ein Medizinstudium soll künftig nicht mehr nur mit Spitzennoten möglich sein. Das sieht der Entwurf für einen Staatsvertrag vor, auf den sich die Wissenschaftsminister der Länder in der Kultusministerkonferenz (KMK) geeinigt haben. Insgesamt soll es ein völlig neues System des Hochschulzugangs bei Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie geben. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Länder auch beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Weg zum Medizinstudium ebnen können. Das könnten zum Beispiel Rettungssanitäter sein. Ein größerer Anteil der Plätze als heute soll aber auch weiterhin den Einserabiturienten vorbehalten bleiben. Zehn Prozent der Plätze sollen nach einer zusätzlichen Eignungsquote nach notenunabhängigen Kriterien an Bewerber und Bewerberinnen gehen. Dabei soll die Wartezeit beachtet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass das Zulassungsverfahren teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Die Richter hatten unter anderem transparentere Verfahren, mehr Vergleichbarkeit der Abinoten und weniger Wartezeit verlangt.