Deutschland definiert Inklusion anders

Bund und Länder in Deutschland definieren inklusive Bildung anders als es der UN-Fachausschuss vorgibt. In einem Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es, dass das Durchsetzen von Inklusion bedeute, ausnahmslos alle Schüler, unabhängig ob mit Beeinträchtigungen oder ohne, zusammen zu unterrichten. Diesem Artikel widersprachen verantwortliche Einrichtungen deutschlandweit. Gegen die Vorwürfe seitens der UN, das Bildungsangebot an Sonderschulen sei minderwertig, wehrten sich Bund und Länder. Diese seien der Auffassung, dass die Auflagen für Inklusion damit erfüllt seien, dass die Eltern behinderter Kinder sich zwischen Sonder- und normalen Schulen entscheiden können. Eine Durchsetzung des UN-Artikels würde eine grundlegende Umstrukturierung des deutschen Bildungsapparates und den Abschied des Sonderschulsystem bedeuten.