Zeug*innen verurteilen Hassrede mehr als körperliche Taten

Hassrede wird stärker verurteilt als nonverbale Diskriminierung. Laut einer Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München gilt das auch für Taten, die sich in ihrer Intention und den Konsequenzen ähneln. Die Studie hat die Wahrnehmung von verbalen und nonverbalen Hassverbrechen aus Sicht von Zeug*innen verglichen. Die Zeug*innen bewerteten verbale Attacken als schädlicher für das Opfer und würden sie eher bestrafen und verurteilen. Die Forschenden waren davor davon ausgegangen, dass körperliche Taten, beispielsweise anderen vor die Füße spucken, als schwerwiegender bewertet werden würden. Ausgangspunkt der Studie war, dass Hassrede gegen marginalisierte Gruppen nur selten juristische Konsequenzen hat und viele Fälle gar nicht erst gemeldet werden. Extreme Gewaltfälle wurden nicht mit einbezogen.