Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird aufgehoben
Die Abschaffung des Paragraf 219a wurde beschlossen. Das Gesetzt hat es Ärtzt*Innen verboten über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie durften keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website veröffentlicht. 2017 wurde die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel aufgrund des Paragraphen verurteilt. Seit Jahren setzt sie sich für die Abschaffung des Werbeverbots ein. Nun wurden Urteile, die auf Grundlage von 219a gefällt wurden, aufgehoben.