Übergangsfrist für die Bereitstellung digitaler Lehrinhalte
Digitale Lehrinhalte bleiben Studierenden vorerst erhalten. Bis zum Herbst 2017 soll es den Hochschulen weiterhin erlaubt bleiben, digitale Inhalte für die Studierenden bereitzustellen. Wie das Wissenschaftsministerium mitteilt, soll in diesem Übergangszeitraum eine Einigung zwischen Vertretern der Hochschulen, Wissenschaftsministerien und der VG Wort erzielt werden. Der Streit ums Urheberrecht hatte in den vergangenen Wochen eherblichen Unmut bei den Studierenden hervorgerufen. Hintergrund ist die Weigerung der Hochschulen jeden digital bereitgestellten Text einzeln abzurechnen.