Tweets sind nicht urheberrechtlich geschützt

Veröffentlichungen bei Twitter sind nicht urheberrechtlich geschützt. Das hat das Landgericht Bielefeld in einem Urteil entschieden, berichtet das Westfalen-Blatt. Der Bielefelder Student und Twitterer @tomkraftwerk hatte sich gegen die ungefragte Verwendung seines Tweets gewehrt. Der Tweet wurde ohne seine Einwilligung auf Postkarten gedruckt und vielfach in den Medien zitiert. Das Landgericht Bielefeld argumentiert jedoch, dass die 140 Zeichen eines Tweets nicht ausreichen, um rechtlich geschützt zu werden. @tomkraftwerk hatte im Jahr 2013 ein Buch mit Tweets mit herausgegeben und davon finanziell profitiert.