
Trennungskinder erhalten höhere Unterhaltszahlungen
Die Bedarfssätze für Scheidungskinder steigen ab 2017. Wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitteilt, steigen die Mindestbedarfssätze der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, welche die Höhe der Unterhaltszahlungen festlegt. Für volljährige Kinder Steigt der Bedarf um 11€ auf 527€ monatlich. Die Grenze für den Selbsterhalt wird nicht geändert. 2017 soll außerdem das Kindergeld erhöht werden. Im Dezember, wenn die Sätze für die Erhöhung feststehen, soll die Düsseldorfer Tabelle dann erneut angepasst werden.