Syrische Geflüchtete müssen volles Asylrecht bekommen
Syrische Geflüchtete müssen laut einem Urteil volles Asylrecht bekommen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es nicht reicht, wenn Syrer nur einen geringen Schutzstatus bekommen. Die Begründung des Gerichts hat die Bedeutung eines Grundsatzurteils. Laut dem Gericht droht allen Flüchtlingen aus Syrien bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Folter, weil das Regime dort bei Verhören unmenschliche Methoden einsetze. Während Geflüchtete aus Syrien in Deutschland zu Beginn des Geflüchtetenzustroms schnell Asyl bekamen, verlegte sich die Bundesregierung im März dieses Jahres darauf, größtenteils nur noch einen geringen Schutzstatus zu gewähren. Syrer bekommen nun lediglich ein Jahr Aufenthalt gewährt. Asyl dagegen bedeutet mindesten drei Jahre Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die endgültige Entscheidung, welchen Status Syrer bekommen müssen, wird wohl das Bundesverwaltungsgericht fällen müssen.