Studienstarthilfe ab September 2024
Studierende aus einkommensschwachen Haushalten unter 25 Jahren können vor Studienbeginn eine Einmalzahlung von 1000 € beantragen. Laut Studierendenwerk der Uni Bielefeld ist die Voraussetzung für die Studienstarthilfe, dass die Studierenden im Monat vor Beginn des Studiums eine Sozialleistung bezogen haben. Die Studienstarthilfe kann ab September 2024 ausschließlich elektronisch über “Bafög Digital” beantragt werden. Der Antrag ist unabhängig von einem eventuellen BAföG Antrag. Für das kommende Wintersemester kann der Antrag auf die Studienstarthilfe bis zum 30. November gestellt werden. Die darauffolgenden Semester kann der Antrag nur bis Ende des Monats vor Studienbeginn erfolgen.