Streit um falsch geplante Party an der Uni Bochum
Wer kommt für den finanziellen Schaden auf, wenn eine Uni-Party zum Flop wird? Mit dieser Frage muss sich ab heute das Oberverwaltungsgericht in Münster befassen. Angeklagt sind zwei ehemalige Studentenvertreter der Uni Bochum. Ihnen wird vorgeworfen die Ausgaben einer Abschlussparty im Jahr 2007 falsch kalkuliert zu haben. Nach Angaben des ASTA Bochum sei so ein Minus von über 200.000 Euro entstanden. Bereits vor zwei Jahren wurden die Studentenvertreter zu einem Schadenersatz von rund 176.000 Euro verurteilt. Der Asta Bochum legte dagegen Berufung ein und fordert die Übernahme der kompletten Summe.