Sichere Distanz-Prüfung für Hochschulen in Bayern

Bayern ermöglicht sichere Distanz-Prüfungen für Hochschulen. Der Wissenschaftsminister Bernd Sibler vom Bayrischen Ministerium für Wirtschaft und Kunst ermöglicht als erstes Bundesland eine einheitliche Regelung der Distanz-Prüfungen für Bayerns Hochschulen. Die Verordnung behandelt den Datenschutz und den Umgang bei technischen Störungen während der Distanz-Prüfung. Des Weiteren wurde den Studierenden ein Wahlrecht eingeräumt, indem entschieden werden kann zwischen einer Präsenz-Prüfung und einer Distanz-Prüfung. Die Verordnung gilt Rückwirkend auch für das Sommersemester 2020 in ganz Bayern.