Senat beschließt neue Regelung zu Exmatrikulation

Wer sich antisemitisch äußert oder andere Straftaten begeht, soll leichter exmatrikuliert werden können. Der Senat der Uni Bielefeld hat am Mittwoch eine Regelung beschlossen, die einem neu geschaffenen Gremium mehr Handlungsspielraum ermöglichen soll. Bisher sei das nicht möglich gewesen, erklärt Benedikt Kräußel, Vertreter der LHG im Senat: „Bislang konnten nur Hausverbote ausgesprochen werden. Nun kann in diesen Härtefällen nach Entscheidung dieses Gremiums oder einer Person mit richterlicher Befähigung auch eine Exmatrikulation ausgesprochen werden, die auf zwei Jahre beschränkt ist.“
Hintergrund der Regelung ist eine antisemitische Straftat an der FU Berlin.