Schwangerschaftsabbrüche sollten für medizinisches Personal weiterhin Gewissensfrage bleiben
Medizinisches Personal soll weiterhin nach eigenem Gewissen entscheiden dürfen, ob es einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, fordert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG). Damit soll die Entscheidung weiterhin als Gewissensfrage für das Personal offen bleiben.
Die DGGG betont gleichzeitig, dass ungewollte Schwangerschaften die Schwangeren oftmals in existenzielle Notlagen brächten. Ein Schwangerschaftsabbruch wird von der Gesellschaft als eine von mehreren schlechten Optionen beschrieben, auf die aber jede schwangere Person aufgrund ihrer Selbstbestimmung ein Recht habe.
Dass medizinisches Personal die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches ablehnen könnte, sieht der Verband nicht als Einschränkung für schwangere Personen, sondern als Selbstbestimmung des medizinischen Personals.