Schülerin in Hamburg darf weiterhin vollverschleiert zum Unterricht
Eine 16 jährige Schülerin aus Hamburg darf auch weiter vollverschleiert zum Unterricht kommen. So lautet die Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts. Die Stadt Hamburg wollte durchsetzten, dass die Schülerin im Unterricht ihr Gesicht zeigt. Das Gericht entschied jedoch, dass es keine Grundlage für die Anordnung gegen die Mutter gäbe. Auch könne die Schülerin selbst über ihre Verschleierung entscheiden, da das Schulgesetz in Hamburg keinen Eingriff in die Glaubensfreiheit vorsehe, so das Gericht.
Erst gestern hatte sich die Grünen-Fraktion in Schleswig-Hollstein gegen ein Verbot von Vollverschleierung an Hochschulen ausgesprochen. Dort löste eine Studentin die Debatte aus, als sie trotz eines Verbotes vollverschleiert eine Vorlesung besucht hat.