Regellockerungen bei Prüfungen während der Pandemie

Aufgrund der aktuellen Pandemie gibt es Änderungen bei Prüfungen und Klausuren. Das teilt der AStA auf seiner Homepage mit. Bei Prüfungen mit verpflichtender Anmeldung soll ein Nichtantritt als rechtzeitiger Rücktritt gewertet werden. Somit soll keine Gefahr bestehen, deswegen in einer Prüfung durchzufallen. Bei Praxissemestern und Praktika, die aufgrund der Pandemie nicht beendet werden können, reichen 75% der absolvierten Zeit für die Anerkennung aus.

Risikogruppen oder Personen, die den Haushalt mit einer anderen Person aus der Risikogruppe teilen, muss ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Ebenso kann ein Härtefallantrag gestellt werden, sollte pandemiebedingt nicht an einer Prüfung teilgenommen werden können. Zudem wurde auch die Freiversuchsregelung eingeführt. Das bedeutet, dass der erste Prüfungsversuch nicht zählt, falls der oder die geprüfte durchfällt.

Bei Nichterfüllung der Regelungen steht der AStA für Rückfragen zu Verfügung.