Rechtsgutachten über die Nutzung von KI-Schreibtools an Hochschulen

Nach einem Rechtsgutachten des Projektteams KI:edu.nrw ergebe ein Verbot von KI-Schreibtools an Hochschulen keinen Sinn. Laut der Ruhr-Universität Bochum müssten die Hochschulen stattdessen definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen Studierende KI-Schreibwerkzeuge einsetzen können. Das Gutachten stellt dabei klar, dass Nutzer*innen der Tools schon Urheberschaft an den KI-generierten Texten beanspruchen können, wenn sie mit einer erheblichen geistigen Eigenleistung zu den Texten beitragen. Ob das gegeben ist, müsse je nach Fall einzeln entschieden werden. Bereits jetzt müssten Studierende nach gängiger Auffassung Tools wie ChatGPT in Eigenständigkeitserklärungen zu wissenschaftlichen Arbeiten angeben.