Rechtsextremer Student darf kein Anwalt werden
Ein rechtsextremer Student darf kein Anwalt werden. Zu diesem Urteil kam gestern das Verwaltungsgericht Minden. Konkret geht es dabei um einen 28-jährigen Jurastudenten: Der Mann ist Mitglied der Partei ‘Die Rechte’ und mehrfach vorbestraft. Ihm bleibt der Zugang zum 2. Staatsexamen vorerst verwehrt. „Er sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele“, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. In frühestens drei Jahren darf der Student einen erneuten Antrag auf Zulassung stellen.