Prüfungen: Kein Anspruch auf Wiederholung wegen formaler Fehler

Mögliche Fehler bei der Anmeldung von Abschlussarbeiten führen nicht zwingend dazu, dass Studierende diese wiederholen dürfen. Stattdessen müsse im Einzelfall entschieden werden, wie das Verwaltungsgericht Mainz geurteilt hat. Im konkreten Fall ging es um eine Studentin, deren Magisterarbeit als nicht ausreichend bewertet wurde – anschließend beklagte sie formale Fehler bei der Bestellung der Prüfer. Dem Urteil zufolge gebe es keine Hinweise auf die Stichhaltigkeit ihrer Vorwürfe – außerdem sei ihr Studiengang bereits ausgelaufen. Unter diesen Umständen habe sie kein Recht auf eine Wiederholung der Arbeit.