NRW-Kommunen scheitern mit Klage für mehr Förderung von Inklusion

Die Klage gegen das Land NRW wegen der Förderung der Inklusion in Schulen ist aus formalen Gründen gescheitert. Die Klage von 52 Städte und Gemeinden habe sich gegen das falsche Gesetz gerichtet und sei deshalb unzulässig, entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes in seinem Urteil. Anlass des Streits ist die Forderung der Kommunen nach einem finanziellen Ausgleich für die Inklusion. Die Städte und Gemeinden wollen mehr Geld für die zunehmende Regelbeschulung von Kindern mit Behinderungen. Seit dem Schuljahr 2014/15 haben Eltern in NRW einen Rechtsanspruch darauf, auch Kinder mit Behinderung auf Regelschulen zu schicken.