Notfallmechanismus soll Studierende in Krisenzeiten besser absichern
Die Bundesregierung möchte Studierende in Krisenzeiten finanziell absichern. Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geht hervor, dass das 28. BAföG-Änderungsgesetz einen dauerhaften Notfallmechanismus enthalten soll.
In Krisensituationen sollen zukünftig auch Studierende BAföG Zahlungen erhalten, die eigentlich nicht dazu berechtigt seien. Das sind zum Beispiel Studierende die häufig ihr Studienfach gewechselt haben, die Regelstudienzeit überschreiten oder deren Eltern für BAföG Bezug ein zu hohes Einkommen haben. Damit der neue Notfallmechanismus greift muss der Bundestag vorher eine Notlage feststellen. Diese Notlage muss dabei festhalten, dass das Arbeiten erheblich erschwert sei. Studierende müssen dann individuell ihre Betroffenheit von der Notlage nachweisen, um BAföG Zahlungen zu erhalten. Wenn dies nicht nachgewiesen werden kann, soll es alternativ die Möglichkeit zum Bezug eines zinslosen BAföG-Darlehens geben.
Das Ziel des Notfallmechanismus ist es Studienabbrüche aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten in Krisenzeiten zu verhindern.