Neues Urherberrechts-Wissenschafts-Gesetz
Johanna Wanka begrüßt das neue Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung sieht die Reformen als Gewinn für die gute Lehre und Forschung. Das neue Gesetz vereinfache den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in der Hochschul-Praxis. Der Bundestag hatte am Freitag mit Stimmen von CDU und SPD das Urherberrechts-Wissenschafts-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz soll das geltende Recht an die Veränderungen durch die Digitalisierung anpassen und klären, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke in der Lehre und Forschung frei genutzt werden dürfen. So dürfen nach dem neuen Gesetz nun bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Für einzelne Zeitungs- und Zeitschriftenartikel gilt, dass diese für die Lehre ohne Einschränkung vervielfältigt werden dürfen. Gleichzeitig soll für die Autoren und Rechteinhaber eine angemessene Vergütung sichergestellt werden.