Neues Meldegesetz gilt ab heute
Ab sofort tritt das neue Meldegesetz in Bielefeld in Kraft. Wie die Stadt Bielefeld bekannt gab, ist eine Anmeldung im Voraus nicht weiter möglich. Eine An- oder Ummeldung muss nach dem neuen Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung geschehen. Außerdem braucht es zur Anmeldung zusätzlich eine Bestätigung des Vermieters bzw. der Vermieterin.
Mehr Infos (u.a. das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz): bielefeld.de