Neue Test-Gültigkeit in den Mensen

Seit dem 10. November gilt auch in den gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks die neue Gültigkeitsdauer der Testnachweise. Dort wo die 3G-Regel gilt, darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein. Das folgt aus den Änderungen der Corona-Schutzverordnung. Dies betrifft die Mensa und Cafeteria im Gebäude X, das WestEnd und die Cafeteria der FH im Hauptgebäude sowie der Lampingstraße.