Neue Regelung erschwert BAFöG-Zugang

Wer nach dem vierten Semester das Fach wechselt, muss sich die bisherige Ausbildungszeit anrechnen lassen, um weiterhin BAFöG zu beziehen, wie das Magazin Legal Tribune Online berichtet. So hat das Bundesverfassungsgericht letzte Woche bei einer Studentin entschieden. Sie hatte nach dem vierten Semester ihre Fachrichtung gewechselt und ihr würde das BAFög gestrichen. Deswegen hatte sie zuerst beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklagt und Recht bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung jedoch aufgehoben. Entweder müsse die bisherige Ausbildung angerechnet sein oder es muss ein unabweisbarer Grund für den Wechsel bekannt sein. Dies könnte zum Beispiel ein Glaubenswechsel bei einem theologischen Studiengang sein.