Neue Coronaschutzverordnung tritt in Kraft

Ab heute gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Laut dem Land NRW ändert sich unter anderem das 2G Kontrollen im Einzelhandel nur noch stichprobenartig stattfinden. Des Weiteren werden Jugendliche bis 17 Jahren mit Immunisierten gleichgestellt. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst. Bei genesenen Personen entfällt nach der zweiten Impfung die Karenzzeit von 14 Tagen. Unmittelbar nach der zweiten Impfung sind sie von Quarantänemaßnahmen ausgenommen, sowie von der Testpflicht bei 2G+ befreit. Für die Frei-Testung braucht es nun nur noch einen Anti-Gen Test und keinen PCR-Test.