Neue Coronaschutzverordnung: 3-G-Regel an Bielefelder Hochschulen

Wer ab Freitag (20.08.2021) an Bielefelder Hochschulen an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen möchte, muss entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Das regelt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW, die heute in Kraft tritt. Diese 3-G-Regel gilt für Landkreise mit einer Wochen-Inzidenz von über 35 und betrifft vor allem Innenräume. Hochschulen werden in der Verordnung nicht mehr explizit erwähnt. Deshalb seien die Auswirkungen auf den Lehrbetrieb und auf das Wintersemester schwer einzuschätzen, wie die Uni gestern in einer Mail an alle Studierenden mitteilt.

Laut Hertz 87.9 Informationen wird sich das Rektorat der Uni Bielefeld jetzt auch mit der Frage beschäftigen, wie künftig mit Studierenden umgegangen werden kann, die weder geimpft noch genesen und daher Testmöglichkeiten angewiesen sind. Die Corona-Tests werden zum Start des Wintersemesters am 11. Oktober kostenpflichtig.