Mutterschutz gilt bald auch für Studentinnen
Der Mutterschutz gilt künftig auch für Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen. Wie der Stern berichtet, verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Reform des bislang geltenden Mutterschutzgesetzes aus dem Jahre 1952. Demnach dürfen werdende Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht mehr beschäftigt werden. Zukünftig können sie sich in diesem Zeitraum auch von Veranstaltungen, Prüfungen und Praktika abmelden, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem ersten Januar 2018 gelten.