
Mögliche Einigung im Rechtsstreit um den Falkendom
Im Rechtsstreit um die Wiedereröffnung des Bielefelder Jugendzentrums Falkendom könnte es eine gütliche Einigung geben. Wie die Bielefelder Falken bekanntgegeben haben, wird es in näherer Zukunft ein Gespräch mit den Anwohnern des Falkendoms geben. Vergangene Woche wurde der Klage einer Anwohnerin stattgegeben, so dass bis auf weiteres dem Falkendom aus Lärmschutzgründen der Betrieb nach 22 Uhr verboten ist. Im Gespräch mit den Anwohnern sollen die neuen Schallschutzmaßnahmen sowie darüberhinausgehende organisatorische Konzepte zur Lärmverringerung erstellt werden. Die Anwohner haben auf das Gesprächsangebot positiv reagiert, so der Geschäftsführer der Bielefelder Falken.n.