
Mieterschutzverordnung entlastet Bielefelder Mieter*innen
Eine neue erweiterte Mieterschutzverordnung gilt zukünftig auch in Bielefeld. Das geht aus einem Beschluss des Landeskabinetts NRW hervor. Um den Mieter:innen entgegenzukommen, dürfe die Bestandsmiete nur noch um maximal fünfzehn Prozent (in drei Jahren) steigen. Neue Mietverträge dürfen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Insgesamt gilt die neue Mieterschutzverordnung in NRW nun für 57 Kommunen. Die Verordnung tritt am 1. März in Kraft.