Kultusministerkonferenz regelt Studienberechtigung für Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine können auch ohne Sekundarschulabschluss in Deutschland studieren, hat die Kultusministerkonferenz am Mittwoch beschlossen.

Grund dafür sei der Krieg in der Ukraine, durch den die staatlichen Abschlussprüfungen ausfallen.

Geflüchtete sollen sich trotzdem über das Studienkolleg auf ein Hochschulstudium in Deutschland bewerben können. Das Gleiche gilt für Geflüchtete, die ihr erstes Studienjahr abbrechen mussten. Sie können sich direkt bei den Hochschulen bewerben.