Koblenzer Student fällt durch, weil er Klausur 90 Sekunden zu spät abgegeben hat
Ein Koblenzer Student, der eine Klausur 90 Sekunden zu spät abgegeben hatte und dafür durchgefallen war, hat deswegen gegen die Hochschule Koblenz geklagt. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz mitteilte sei eine Klausur bei einer „wesentlich Überschreitung der Bearbeitungszeit“ als nicht bestanden zu werten und der Student damit zu Recht durchgefallen. Die Aufsicht hatte ihn mehrmals zur Abgabe aufgefordert und ihm nach 90 Sekunden schließlich das Papier abgenommen. Der Student gab als Grund dafür, dass er überzogen hatte, Verständigungsprobleme auf Grund mangelnder Deutschkenntnisse und den Stressfaktor der Prüfungssituation an. Der Prüfungsausschuss und das Gericht sehen diese Gründe aber als nicht relevant an.