Klage gegen Tempo 100 am Bielefelder Berg abgewiesen
Das Tempolimit am Bielefelder Berg bleibt weiterhin bestehen.
Nach Angaben des Westfalen Blattes, stellte das Oberverwaltungsgericht Münster nun fest, dass die Voraussetzungen für das Tempolimit erfüllt sind.
Anlass war die Klage eines Güterslohers, in der er juristisch gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung vorging, nachdem er auf der A2 geblitzt wurde. Damals kassierte er sowohl ein Bußgeld, als auch ein kurzweiliges Fahrverbot. Ein Tempolimit von 100 km/h sei laut des Güterslohers auch bei Witterung nicht zu rechtfertigen. 2016 wurde seine Klage erstmals zurückgewiesen. Angaben zufolge habe der Blitzer der Stadt Bielefeld im vergangenen Jahr bereits knappe sieben einhalb Millionenen eingebracht.