Kindergeld während des Masterstudiums
Während des Masterstudiums direkt nach dem Bachelor besteht Kindergeldanspruch. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes gehört ein inhaltlich und zeitlich an den Bachelor angeschlossenes Masterstudium immer noch zur Erstausbildung. Eine Mutter klagte, weil die Familienkasse das Kindergeld ihres Sohnes nach dem Bachelor gestrichen hatte. Der Bundesfinanzhof entschied zu Gunsten der Klägerin, nachdem diese in Revision gegangen war. Die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld bleibt aber weiterhin bei 26 Jahren.