Keine Bewährung für Haverbeck

Ursula Haverbeck muss ihre Strafe weiterhin absitzen in kommt nicht auf Bewährung frei. Das Oberlandesgericht Hamm hat gestern die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld dahingehend bestätigt.
Haverbeck wurde wegen Volksverhetztung in zwei Fällen verurteilt. Sie hatte behauptet, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Seit Mai 2018 sitzt sie im geschlossenen Vollzug in Brackwede und wollte vorzeitig entlassen werden.
Mitglieder der Partei „Die Rechte“ haben für November bereits eine Demonstration angekündigt: einen Tag nach Haverbecks Geburtstag am 9. November.