Kein Schadensersatz für falsche Noten

Studierende haben keinen automatischen Anspruch auf Schadensersatz, selbst wenn sie erfolgreich gegen eine Klausurnote klagen. Das geht nach übereinstimmenden Medienberichten aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Kläger war ein ehemaliger Jura-Student, der gegen eine aus seiner Sicht falsch bewertete Klausur aus dem Jahr 2017 geklagt hatte.
Das Oberlandgericht hat eine Verdienstausfall-Forderung von über 100.000 Euro abgelehnt. Es ist nicht erwiesen, dass der Kläger die Prüfung bestanden hätte, wenn sie korrekt bewertet worden wäre, so das Gericht.