Kein BAföG für studienvorbereitende Sprachkurse

Flüchtlinge bekommen für studienvorbereitende Sprachkurse kein BAföG. Wie die Frankfurter Allgemeine berichtet, haben Flüchtlinge während des Sprachkurses kein Anrecht auf BAföG. Um BAföG zu beziehen muss man an einer Hochschule immatrikuliert sein. Die meisten Flüchtlinge sind auf Hartz-IV angewiesen. Das heißt, falls das Jobcenter eine Hilfsarbeiterstelle findet, hat diese im Zweifelsfall Vorrang vor dem Studium. Sie können sich nicht mit Hinweis auf den vorbereitenden Sprachkurs von der Arbeitsvermittlung abmelden.