Inhaber des Internetanschlusses haftet nicht für Gäste

Der Inhaber eines Internetanschlusses muss nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen haften, die Gäste über seinen Anschluss begehen. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall sollte eine Frau Abmahngebühren bezahlen, da über ihren Internetanschlusses ein Kinofilm öffentlich zugänglich gemacht wurde, den die volljährige Nichte hochgeladen hatte. In dem Verfahren ging es darum, ob Gäste darüber aufgeklärt werden müssten, dass der Internetanschluss nicht für illegales Filesharing benutzt werden dürfe. Es sei “nicht zumutbar und nicht sozialadäquat”, volljährige Gäste, Freunde oder Mitbewohner ohne konkreten Anlass über illegales Filesharing zu belehren oder sie zu überwachen, so die Richter.