HRK-Beschluss zur Rolle der Hochschulen in externen Promotionen

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat auf ihrer Mitgliederversammlung unter anderem einen Qualitätssicherungsbeschluss zu sogenannten externen Promotionen verabschiedet. Laut HRK sieht man Promotionen, an denen Promovierende nicht an der Uni sondern extern, beispielsweise an Unternehmen beschäftigt sind, grundsätzlich positiv. Allerdings müsse beachtet werden, dass die Rolle der Universitäten in solchen Fällen klar definiert ist. So sehe die HRK kritisch, wenn Unternehmen mit eigenen Promotionsprogrammen werben, ohne die Rolle der Hochschulen festzulegen. Eckpunkte des Beschlusses sehen vor, insbesondere die Rechte und Pflichten von Hochschulen und Hochschulangehörigen bei externen Promotionen zu klären.