Weniger Vorschriften für Unis, mehr Pflichten für Studis
Die NRW-Landesregierung hat Eckpunkte des neuen Hochschulgesetzes beschlossen. Wie das Wissenschaftsministerium am Dienstag mitteilte, sollen Hochschulen vor allem autonomer werden.
Die Hochschulen dürfen in Zukunft in vielen Bereichen selbst entscheiden: Eine Anwesenheitspflicht ist wieder möglich und die Zivilklausel ist keine Pflicht mehr. Feste Regeln sind dagegen für die Weiterentwicklung der digitalen Lehre vorgesehen.
Darüber hinaus will das Land die Zahl der Studienabbrüche verringern: Wer sich für ein Studium in NRW bewirbt, könnte in Zukunft verpflichtet werden, vor der Immatrikulation einen Online-Test zu machen. Darin sollen Bewerbende herausfinden, ob der Wunsch-Studiengang zu ihrem Wissensstand passt und ihren Interessen entspricht.
Der wissenschaftliche Sprecher der NRW-Grünen Matthi Bolte äußerte sich kritisch gegenüber den Entscheidungen der schwarz-gelben Landesregierung – mit dem neuen Hochschulgesetz werden wohl wesentliche Teile des rot-grünen Gesetzes aus dem Jahr 2014 weg fallen.
Link zu den beschlossenen Punkten: https://www.mkw.nrw/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Eckpunkte_HG.pdf