Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger*Innen

BAföG Empfänger*Innen sollen nun auch den sogenannten Heizkostenzuschuss der Bundesregierung beantragen können. Laut dem Kabinettbeschluss von Anfang Februar sind alle Studierenden berechtigt, die nicht bei ihren Eltern leben und von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich 115 Euro und wird nicht auf den BAföG-Satz angerechnet. Anträge können ab Juni 2022 gestellt werden. Wo der Antrag gestellt werden muss, ist noch unklar, dies muss noch durch die Bundesländer bestimmt werden.