Grundgesetzänderung für digitale Schulen

Der Digitalpakt für deutsche Schulen soll weiter vorangebracht werden. Dazu hat der Bundestag jetzt eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Demnach hat der Bund mit der Änderung die Möglichkeit, die Digitalisierung an den Schulen unmittelbar zu fördern. Ab 2019 sollen die Schulen dann schrittweise mit digitaler Technik ausgestattet werden sowie die Lehrkräfte im Bereich der Digitalisierung geschult werden. Um den Digitalpakt endgültig zu beschließen, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates, eine Abstimmung ist für den 14. Dezember geplant.