Gericht gibt Eilantrag von Bahar Aslan recht

Die Dozentin Bahar Aslan darf wieder an der Polizei-Hochschule Nordrhein-Westfalen lehren. Laut einer Meldung der deutschen Presse-Agentur (online bei Forschung & Lehre), hat ein Gericht in Gelsenkirchen dem Eilantrag von Bahar Aslan gegen den Widerruf ihres Lehrauftrags recht gegeben. Bahar Aslan hatte sich im Mai auf Twitter kritisch gegenüber rechtspolitischen Strömungen innerhalb der Polizei geäußert. Anschließend war sie für ihre Wortwahl kritisiert worden und ihr Lehrauftrag für interkulturelle Kompetenzen war nicht erneuert worden. Das Gericht in Gelsenkirchen kritisiert bei der Entscheidung der Hochschule, dass diese keine umfassende Abwägung in dem Fall vorgenommen hätte. Bis zum Hauptverfahren hat die Dozentin Bahar Aslan nun zunächst weiter einen Lehrauftrag an der Polizei-Hochschule.